Aktuelles » Der Geschwindigkeitsindex SI (Speedindex) (10.11.2008 / 11:47)
Geschwindigkeitsindex bei Sommerreifen:
Der im Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeitsindex darf bei Sommerreifen nicht unterschritten werden. Ein höherer Index ist jedoch erlaubt.
Geschwindigkeitsindex
gemäß ECE R30 |
| Geschwindigkeitssymbol |
Höchstgeschwindigkeit |
A8 |
bis
40 km/h |
B |
bis
50 km/h |
E |
bis
70 km/h |
F |
bis
80 km/h |
G |
bis
90 km/h |
J |
bis
100 km/h |
K |
bis
110 km/h |
L |
bis
120 km/h |
M |
bis
130 km/h |
N |
bis
140 km/h |
P |
bis
150 km/h |
Q |
bis
160 km/h |
R |
bis
170 km/h |
S |
bis
180 km/h |
T |
bis
190 km/h |
U |
bis
200 km/h |
H |
bis
210 km/h |
V |
bis
240 km/h |
W |
bis
270 km/h |
Y |
bis
300 km/h |
ZR
(alte
Bezeichnung) |
über
240 km/h |
Geschwindigkeitsindex bei Ganzjahres- oder Winterreifen:
Die Vorschrift des Gesetzgebers: Die Reifen eines Autos müssen bei einwandfreien Betriebsbedingungen zumindest die Höchstgeschwindigkeit des Autos aushalten. Dies meint, dass ein Geschwindigkeitsindex des Reifen den Eintragungen in den Papieren des Wagens entsprechen muß. Ausnahmen sind u.a. erlaubt für Reifen, die ein M+S oder das Schneeflockensymbol auf der Seitenwand tragen, also Winterreifen oder Ganzjahresreifen bzw. Allwetterreifen. Sie dürfen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt werden.
Folgende Auflagen sind für die Ausnahmefälle verbindlich:
- in dem Sichtfeld des Fahrers muss ein Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens vorhanden sein
- der Fahrer muss die Höchstgeschwindigkeit einhalten.
Eine Empfehlung des ADAC: Je nach persönlichen Vorlieben sowie der Gewohnheiten können Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifen theoretisch frei wählen. Berücksichtigt man den Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkt so macht es Sinn, z.B. einen M+S-Reifen als günstigen Q-Reifen anzubringen. Meist werden allerdings T sowie H-Reifen bevorzugt.