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Aktuelles » Seit 2000 nur noch Empfehlungen - Die PKW Reifen-Fabrikatsbindungen (16.04.2008 / 15:50)

Reifen-Fabrikatsbindungen, wie sie bisher in den Papieren eines Autos und Anhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. vermerkt wurden, haben nach dem BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr“. Bei der Wahl der Reifen soll der Halter des Fahrzeugs oder der Fahrzeugführer auf die Ungefährlichkeit sowie die Vorschriftsmäßigkeit der Reifen acht geben.

Verständlicherweise müssen alle Reifen EG- oder ECE-geprüft sein und auch entsprechend gekennzeichnet werden, sowie den erlaubten Reifendimensionen entsprechen. Dies bedeutet in der Praxis für den Fahrzeughalter und/oder Fahrzeugführer, dass er die Verkehrssicherheit sowie die Vorschriftsmäßigkeit der Bereifung nachweisen muss. Das kann er nur, wenn durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller die entsprechenden Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination vorgenommen wurden, und dies dem Fahrzeughalter und/ oder Fahrzeugführer auf einem Dokument bestätigt wurde.

Der Ansprechpartner für eine Unbedenklichkeitserklärungen/Reifenfreigaben

Wir haben für viele Autos, für die bisher eine Reifenbindung bestand, die Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers und können Ihnen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Freigabe aushändigen. Es wird empfohlen, dieses Dokument und die Fahrzeugpapieren zusammen mitzuführen.
Sie bekommen Sie hierzu auch Auskunft bei:

  • den Herstellern der Fahrzeuge, wenn sich das Fahrzeug noch im Serienzustand befindet.
  • den Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.
  • den Herstellern der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug noch im Serienzustand befindet

Kann keiner der Hersteller für die Reifen an dem jeweiligen Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, sollten Sie einen Sachverständigen der Überwachungsorganisationen aufsuchen oder auch von einer Umrüstung Abstand nehmen. Die Reifen sollten erst angebracht werden, wenn das Dokument vorliegt .


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